Strafe Katalog 2014

 

Auszug aus dem Offiziellen Bußgeldkatalog 2014, aktuel und übersichtlich

Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten verjähren frühestens nach 3 Monaten (Verfolgungsverjährung)
Ab 40 EUR kommen noch wenigstens 28,50 Euro Gebühren hinzu.
Einträge in Flensburg können zu erhöhtem Bußgeld führen !
Ebenso ein unterstellter Vorsatz, wenn z.B. die Geschwindigkeitsübertretung so deutlich war,
dass nicht mehr von einem "versehentlichen" Zuschnellfahren gesprochen werden kann.

Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
Ab 40 Euro kommen wenigstens 28,50 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften

(gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h  15,- EUR
11-15 km/h  25,- EUR
16-20 km/h  35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h  10,- EUR
11-15 km/h  20,- EUR
16-20 km/h  30,- EUR
21-25 km/h  70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres
2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.

Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.

 

 

Geschwindigkeiten - Lkw, Omnibusse

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr. *) Delikt Punkte FaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
11 Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genannten Art
(zum Beispiel: Lkw, Omnibusse)
               
11.1.3 bis 15 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften
für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt
1 P A 80 nein
11.1.3 bis 15 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften
für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt
1 P A 70 nein
11.1.4 16 - 20 km/h   -  innerhalb geschlossener Ortschaften 1 P A 80 nein
11.1.4 16 - 20 km/h   -  außerhalb geschlossener Ortschaften 1 P A 70 nein
11.1.5 21 - 25 km/h   -  innerhalb geschlossener Ortschaften 1 P A 95 nein
11.1.5 21 - 25 km/h   -  außerhalb geschlossener Ortschaften 1 P A 80 nein
11.1.6 26 - 30 km/h   -  innerhalb geschlossener Ortschaften 3 P A 140 ja
11.1.6 26 - 30 km/h   -  außerhalb geschlossener Ortschaften 3 P A 95 nein;
ja ***)
11.1.7 31 - 40 km/h   -  innerhalb geschlossener Ortschaften 3 P A 200 ja
11.1.7 31 - 40 km/h   -  außerhalb geschlossener Ortschaften 3 P A 160 ja
11.1.8 41 - 50 km/h   -  innerhalb geschlossener Ortschaften 4 P A 280 ja
11.1.8 41 - 50 km/h   -  außerhalb geschlossener Ortschaften 3 P A 240 ja
11.1.9 51 - 60 km/h   -  innerhalb geschlossener Ortschaften 4 P A 480 ja
11.1.9 51 - 60 km/h   -  außerhalb geschlossener Ortschaften 4 P A 440 ja
11.1.10 über 60 km/h   -  innerhalb geschlossener Ortschaften 4 P A 680 ja
11.1.10 über 60 km/h   -  außerhalb geschlossener Ortschaften 4 P A 600 ja

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

***) Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 Absatz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)).