Registrierung von Schusswaffen der Kategorie C Bis spätestens 30. Juni 2014

09.04.2014 11:51

Registrierung von Schusswaffen der Kategorie C

Bis spätestens 30. Juni 2014

Seit 1. Oktober 2012 ist das Zentrale Waffenregister in Betrieb.
Personen, die eine Schusswaffe der Kategorie C am 1. Oktober 2012 (Inkrafttreten der Waffengesetz-Novelle 2010) bereits besessen haben, müssen diese bis längstens 30. Juni 2014 bei einer Waffenfachhändlerin/einem Waffenfachhändler registrieren lassen oder online selbst registrieren. Als C-Waffen gelten Büchsen, das sind Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen.

Für die kostenlose Online-Registrierung über HELP.gv.at ist die Anmeldung mit der Bürgerkarte (Chipkarte oder Handy-Signatur) erforderlich. Rechts oben auf dieser Seite finden Sie die Login-Box. Nach erfolgreicher Anmeldung wählen Sie bitte in der Box "Applikationen" die Anwendung "Waffenregister" und führen dort die Waffenregistrierung durch.

Bereits vor dem 1. Oktober 2012 in Besitz befindliche D-Waffen kann die Besitzerin/der Besitzer freiwillig registrieren lassen. Dies kann im Waffenfachhandel oder mittels Online-Registrierung über HELP.gv.at erfolgen. Jedenfalls aber beim ersten Eigentumsübergang muss die Erwerberin/der Erwerber diese (ausschließlich) bei einer Waffenfachhändlerin/einem Waffenfachhändler registrieren lassen. Als D-Waffen gelten Flinten, das sind Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen.

 

forrás:https://www.help.gv.at/

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