Mit hoz a jövő 2015 - változások (8. rész) Verkehr

29.12.2014 08:52

Gültigkeit alter Parkausweise für Menschen mit Behinderung

Bis 31. Dezember 2015

Parkausweise für Menschen mit Behinderung, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind, das sind Papierausweise ohne Foto, verlieren mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit. In diesem Fall muss ein neuer Ausweis beim Sozialministeriumservice (früher: "Bundessozialamt") beantragt werden.

Seit 1. Jänner 2014 ist das Sozialministeriumservice für die Ausstellung des Parkausweises gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung (StVO – ehemaliger "Gehbehindertenausweis") zuständig. Der Ausweis wird seitdem als Anlage zum Behindertenpass ausgestellt. Darüber hinaus ist das Kriterium der dauernd starken Gehbehinderung für die Beantragung eines solchen Parkausweises entfallen.

Parkausweise, die nach dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind, bleiben weiterhin gültig.

 

Zentrale § 57a-Begutachtungsplakettendatenbank ("Pickerl")

Ab 1. Jänner 2015

Ab 1. Jänner 2015 müssen alle Stellen, die Pickerl ausgeben oder anbringen, Pickerl-Gutachten an die zentrale Begutachtungsplakettendatenbank übermitteln. Diese wurde mit 1. Oktober 2014 geschaffen, um alle Daten zur Sicherstellung der Korrektheit der Gutachten und der Gültigkeit der Plaketten ("Pickerl") zu speichern und verwalten. Die Gutachten über die wiederkehrende Begutachtung werden für die Zulassungsstellen abrufbar. Dadurch entfällt u.a. die Notwendigkeit, das letzte Gutachten bei der Zulassung vorzulegen.

 

Verpflichtende Lkw-Abgasplaketten in Ostösterreich

Ab 1. Jänner 2015

Seit längerem gelten für ältere Lkw und Sattelzugfahrzeuge (Abgasklassen "EURO-0" und "EURO-I") in bestimmten Gebieten Ostösterreichs Fahrverbote. Jene Lkw und Sattelzugfahrzeuge, die nicht von diesen Fahrverboten betroffen sind (Abgasklassen "EURO-II" bis "EURO-VI"), müssen bei Fahrten in oder durch Wien bzw. im oder durch den Osten Niederösterreichs ab 1. Jänner 2015 mit einer Abgasklassenplakette gekennzeichnet sein. Solche Plaketten sind z.B. bei Autowerkstätten und bei Autofahrerclubs erhältlich. Es müssen daher auch neueste Lkw und Sattelzugfahrzeuge eine Plakette aufweisen. Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich ausschließlich auf Fahrzeuge, die im Zulassungsschein als Lastkraftwagen oder Sattelzugfahrzeug eingetragen sind.

 

Neue Abgasvorschriften

Ab 1. September 2015

Ab 1. September 2015 dürfen Pkw nur dann neu zum Verkehr zugelassen werden, wenn sie der höchsten Abgasnorm ("EURO-VI") entsprechen. Der Grenzwert für Stickoxide (NOx) bei Diesel-Pkw sinkt dadurch auf 80 mg pro Kilometer.

Die neuen Grenzwerte gelten bereits seit September 2014 bezüglich Pkw, die neu typisiert werden.

 

Vignettenpreise

Seit 1. Dezember 2014

Die Jahresvignette 2015 in der Farbe "azurblau" gilt seit 1. Dezember 2014. Die (limettenfarbene) Jahresvignette 2014 ist noch bis einschließlich 31. Jänner 2015 gültig.

Seit 1. Dezember 2014 gelten für Motorräder sowie Pkw und Lkw bis einschließlich 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht folgende neue Vignettenpreise (pro Fahrzeugkategorie):

 

10-Tages-Vignette

2-Monats-Vignette

Jahres-Vignette

Motorräder
(einspurige Kraftfahrzeuge, auch mit Beiwagen)

5 Euro

12,70 Euro

33,60 Euro

Pkw
und Lkw bis einschließlich 3,5 t

8,70 Euro

25,30 Euro

84,40 Euro

 

—————

Zurück