Mit hoz a jövő 2015 - változások (7. rész) Verfassung und Verwaltung

29.12.2014 08:48

Entscheidung von Parteianträgen auf Normenkontrolle vor dem VfGH

Ab 1. Jänner 2015

Es wird die Möglichkeit eines "Parteiantrags auf Normenkontrolle" vor dem Verfassungsgerichtshof geschaffen. Ein "Parteiantrag auf Normenkontrolle" kann von einer Person erhoben werden, die als Partei einer von einem ordentlichen Gericht in erster Instanz entschiedenen Rechtssache wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung behauptet, in ihren Rechten verletzt zu sein. Voraussetzung ist, dass rechtzeitig ein zulässiges Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts erster Instanz erhoben wurde und dass die Stellung des Antrages auf Aufhebung der gesetzwidrigen Verordnung nicht unzulässig ist (z.B. im Besitzstörungsverfahren). Der Antrag ist unmittelbar beim Verfassungsgerichtshof einzubringen.

 

Offenlegung von Tätigkeiten der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs

Ab 1. Jänner 2015

Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Verfassungsgerichtshofes haben innerhalb eines Monats nach ihrer Bestellung der Präsidentin/dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes mitzuteilen, ob sie einen Beruf oder eine leitende Stellung in der Privatwirtschaft ausüben. Selbiges gilt auch für vorab genannte Tätigkeiten, die nach der Bestellung aufgenommen oder beendet werden. Die Präsidentin/der Präsident hat dann die gemeldeten Tätigkeiten bei den auf der Website www.vfgh.gv.at veröffentlichten Lebensläufen der Mitglieder (Ersatzmitglieder) zu veröffentlichen.

 

Wechselverordnung 2014

Ab 1. Juni 2015

Die Bestimmungen des Anhangs der Wechselverordnung zur Abmeldung des Energieliefer- oder Netznutzungsvertrags, zum Widerspruch, zum Lieferantenwechsel und zu den Anforderungen an die Wechselplattform und die daran angebundenen Systeme treten mit 1. Juni 2015 in Kraft.

 

Anpassung an den Verbraucherpreisindex im Bereich der Parteienförderung

Ab 1. Jänner 2015

Ab dem Jahr 2015 vermindern oder erhöhen sich die Förderbeträge, die an politische Parteien für ihre Tätigkeit bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung von Bund, Ländern und Gemeinden gewährt werden können. Es erfolgt eine Anpassung in jenem Maß, in dem sich der von der Bundesanstalt "Statistik Österreich" verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder der an seine Stelle tretende Index des Vorjahres verändert hat.

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