Mit hoz a jövő 2015 - változások (4. rész) Inneres

29.12.2014 08:41

Kontrolle Minderjähriger bei Grenzübertritten

Ab 1. Jänner 2015

Bei Grenzübertritten durch Minderjährige darf künftig unter bestimmten Voraussetzungen überprüft werden, ob dafür die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters vorliegt. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen im Rahmen der Grenzkontrolle eine solche Überprüfung vornehmen, wenn

  • begründete Zweifel am Vorliegen des Einverständnisses der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters bestehen oder
  • Hinweise vorliegen, dass die Minderjährige/der Minderjährige beabsichtigt, sich im Ausland an Kampfhandlungen zu beteiligen oder diese zu unterstützen.

Darüber hinaus sind diese Organe ermächtigt, die Ausreise von Personen, denen das Reisedokument (Reisepass, Personalausweis, Fremdenpass, Konventionsreisepass) entzogen oder die Ausstellung des Reisedokumentes versagt wurde, zu verhindern.

Personen, die außerhalb Österreichs freiwillig und aktiv an Kampfhandlungen im Rahmen eines bewaffneten Konflikts teilnehmen, wird künftig die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen.

 

Verbot der Verwendung von Terror-Symbolen

Ab 1. Jänner 2015

Ab 1. Jänner 2015 dürfen Symbole, welche der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS), der Terrororganisation Al-Qaida sowie Teil- oder Nachfolgeorganisationen dieser Gruppierungen zuzurechnen sind, nicht verwendet werden. Verboten ist das Darstellen, zur Schau stellen, Tragen oder Verbreiten von Symbolen dieser Gruppierungen in der Öffentlichkeit bzw. u.a. eine vergleichbare Verwendung im Internet. Damit soll verhindert werden, dass Terrorgruppen ihre Propaganda mit dem Ziel der Rekrutierung und der Werbung um Unterstützung durch Symbole in Österreich verbreiten können.

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