Mit hoz a jövő 2015 - változások (3. rész) Gesundheit

29.12.2014 08:38

Gratis-Zahnspange

Ab 1. Juli 2015

Ab Juli 2015 übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Zahnspangen von Kindern und Jugendlichen bei erheblicher Zahn- oder Kieferfehlstellung bis zum 18. Geburtstag. Voraussetzung ist, dass die Zahnspange aus medizinischen Gründen benötigt wird. Ob dies der Fall ist, entscheidet die Zahnärztin/der Zahnarzt anhand international festgelegter Richtwerte.

 

Begrenzung der Arbeitszeit von Ärzten

Ab 1. Jänner 2015

Ärztinnen/Ärzte dürfen nur noch mit ihrer schriftlichen Zustimmung Dienste von mehr als 48 Stunden pro Woche versehen. Bisher war eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 60 Stunden möglich. Bis Mitte des Jahres 2021 ist ein Opt-Out möglich: Mit einer schriftlichen Zustimmung dürfen noch bis Ende des Jahres 2017 bis zu 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Ab dem Jahr 2018 beträgt die Maximalarbeitszeit bei schriftlicher Zustimmung 55 Wochenstunden. Ab Mitte des Jahres 2021 gilt in jedem Fall eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, ein Opt-Out ist dann nicht mehr möglich.

Ärztinnen/Ärzte, die vom Opt-Out nicht Gebrauch machen, die also ab 1. Jänner 2015 nur noch eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden haben, dürfen nicht benachteiligt werden. Ein Opt-Out kann zudem jederzeit widerrufen werden.

Der Durchrechnungszeitraum beträgt dabei grundsätzlich 17 Wochen. Ab Mitte des Jahres 2021, wenn die 48-Stunden-Woche verpflichtend ist, kann der Durchrechnungszeitraum auf 52 Wochen ausgedehnt werden, sofern eine Betriebsvereinbarung getroffen wird. In einzelnen Wochen darf weiterhin bis zu 72 Stunden gearbeitet werden.

 

Änderungen bei der Ausbildung von Ärzten

Ab 1. Jänner 2015 und 1. Juli 2015

Nach dem Medizinstudium erwerben alle Ärztinnen/Ärzte in einer neunmonatigen Basisausbildung grundlegende Kompetenzen in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie und Notfallmedizin. Nach dieser Basisausbildung folgt für angehende Fachärztinnen/Fachärzte eine modulartige Sonderfachausbildung.

 

Berufshaftpflichtversicherung von Psychotherapeuten

Bis 31. Dezember 2015

Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, die in die Psychotherapeutenliste eingetragen sind, müssen bis 31. Dezember 2015 eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

—————

Zurück