Jó tudni, változások 2014

08.04.2014 22:50

Geringfügigkeitsgrenze

Ab 1. Jänner 2014

Die neue Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt 395,31 Euro im Monat und 30,35 Euro für einen Arbeitstag. Der monatliche Beitrag für die Selbstversicherung geringfügig Beschäftigter beträgt 55,79 Euro.

Höchstbeitragsgrundlage

Ab 1. Jänner 2014

Die Höchstbeitragsgrundlage nach ASVG beträgt im Jahr 2014 4.530 Euro monatlich. Für selbstständig Erwerbstätige und Bäuerinnen/Bauern wurde die Höchstbeitragsgrundlage mit 5.285 Euro monatlich ermittelt.

Anpassungsfaktor 

Ab 1. Jänner 2014

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2014 beträgt 1,024.

Ausgleichszulage

Ab 1. Jänner 2014

Die Ausgleichszulage (= Sicherung eines Mindesteinkommens für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher) wird folgendermaßen angehoben:

  • Für alleinstehende Pensionistinnen/alleinstehende Pensionisten: 857,73 Euro (statt bisher 837,63 Euro)
  • Für Pensionistinnen/Pensionisten, die mit der Ehepartnerin/dem Ehepartner oder der eingetragenen Partnerin/dem eingetragenen Partner im gemeinsamen Haushalt leben: 1.286,03 Euro (statt bisher 1.255,89 Euro)
  • Für Pensionsberechtigte auf Witwenpension/Witwerpension oder Pension für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/Partner: 857,73 Euro (statt bisher 837,63 Euro)
  • Erhöhung pro Kind (nicht bei Witwenpension/Witwerpension oder Pension für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/Partner):  132,34 Euro (statt bisher 129,24 Euro)
  • Pensionsberechtigte auf Waisenpension:
    • Bis zum 24. Lebensjahr: 315,48 Euro (statt bisher 308,09 Euro)
    • Bis zum 24. Lebensjahr, falls beide Elternteile verstorben sind: 473,70 Euro (statt bisher 462,60 Euro)
    • Nach dem 24. Lebensjahr: 560,61 Euro (statt bisher 547,47 Euro)
    • Nach dem 24. Lebensjahr, falls beide Elternteile verstorben sind:  857,73 Euro (statt bisher 837,63 Euro)

Rezeptgebühr

Ab 1. Jänner 2014

Die Rezeptgebühr beträgt 5,40 Euro.

Wochengeld

Ab 1. Jänner 2014

Das Wochengeld für geringfügig beschäftigte Selbstversicherte wurde auf 8,65 Euro pro Tag angehoben. Das Wochengeld für selbstständig erwerbstätige Frauen, die ein Gewerbe ausüben, und Bäuerinnen beträgt 51,20 Euro pro Tag.

Befristete Fixierung der GSVG-Mindestbeitragsgrundlage

Ab 1. Jänner 2014

Nach geltendem Recht wird bzw. wurde die GSVG-Mindestbeitragsgrundlage für Pflichtversicherte in der Pensionsversicherung beginnend mit dem Jahr 2006 jährlich abgesenkt. Im Endausbau würde sie auf diese Weise der auf das Kalenderjahr hochgerechneten Geringfügigkeitsgrenze nach dem ASVG entsprechen.

Als Beitrag zur Budgetkonsolidierung wird die Mindestbeitragsgrundlage befristet ab dem Jahr 2013 bis zum Jahr 2017 nicht weiter abgesenkt, sondern bleibt auf dem Niveau des Jahres 2012. Dieser Betrag unterliegt der jährlichen Aufwertung. Im Jahr 2014 beträgt er 687,98 Euro (bei ausschließlicher Gewerbetätigkeit) und 395,31 Euro (bei anderer Erwerbstätigkeit für von der Pflichtversicherung ausgenommene Personen).

Ab dem Jahr 2018 bis zum Jahr 2022 erfolgt die weitere Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage.

Erhöhung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung nach dem BSVG im Fall einer Beitragsgrundlagenoption

Ab 1. Jänner 2014

Derzeit beläuft sich die Mindestbeitragsgrundlage im Fall einer Beitragsgrundlagenoption nach § 23 Abs 1a BSVG in der Pensionsversicherung – unter Anknüpfung an die monatliche Geringfügigkeitsgrenze – auf 395,31 Euro (Wert für das Jahr 2014).

Diese Mindestbeitragsgrundlage wird in der Weise erhöht, dass in Hinkunft für den Bereich der Pensionsversicherung an die Mindestbeitragsgrundlage in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem pauschalen System (Wert für das Jahr 2014: 729,47 Euro) angeknüpft wird.

 

forrás:https://www.help.gv.at/

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